Die Kosten für eine Beratungs- oder Behandlungseinheit (50 Minuten) liegen bei € 90.- und sind als Überweisung zu
begleichen.
Seit Jänner 2024 ist ein Kostenzuschuss durch die Gesundheitskassen für psychologische Behandlung möglich. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen einer
psychischen Erkrankung und eine (bis zur zweiten Einheit) erfolgte ärztliche Untersuchung . Je nach Sozialversicherung variiert die Höhe des Kostenzuschusses von klinisch-psychologischer
Behandlung. Bei der ÖGK liegt der Kostenzuschuss für eine 60-minütige Einzeltherapie aktuell beispielsweise bei 33,70 €, bei der SVS für eine Einzeltherapie (ab 50 Minuten) bei 45,00 €, bei der
BVAEB für eine Einzeltherapie (ab 50 Minuten) bei 46,60 €.
Eine psychologische Diagnostik bleibt in meiner Praxis weiterhin eine Privatleistung und wird auf Stundenbasis
berechnet. Die Kosten können je nach Fragestellung und Umfang variieren. Genaueres kann in einem Gespräch geklärt werden.
Vereinbarte Termine können bis zu 24 Stunden vorher abgesagt werden. Das Honorar für nicht rechtzeitig abgesagte
Termine ist zu begleichen.
Als Psychologin unterliege ich den gesetzlichen Richtlinien zur Verschwiegenheit laut §14 PslG.